Notfallmanagement und Anwesenheitserfassung

Das digitale Anwesenheitsregister gemäß GvD 81/2008: Sie wissen jederzeit, wer in der Einrichtung ist, verwalten Evakuierungen in Echtzeit und erfüllen die gesetzlichen Pflichten.

Was das Gesetz vorschreibt

Das GvD 81/2008 (Einheitstext Arbeitssicherheit) verpflichtet den Arbeitgeber, jederzeit die anwesenden Personen in der Einrichtung zu kennen, um die Sicherheit im Notfall zu gewährleisten.

Art. 18 Abs. 1 Buchstabe i) schreibt Notfallmaßnahmen vor. Art. 43 verlangt einen Notfallplan mit Zählung der anwesenden Personen.

Das Fehlen eines Anwesenheitsregisters kann zu Verwaltungsstrafen und im Schadensfall zur strafrechtlichen Verantwortung des Arbeitgebers führen.

Die Lösung: E-Pass SafeExit

SystemHelper mit dem Modul E-Pass SafeExit verwandelt jedes Tablet oder Totem in einen Anwesenheitserfassungspunkt. Besucher, Mitarbeiter und Lieferanten identifizieren sich mit ihrer Mobiltelefonnummer.

Wo bereits im Einsatz

Das System ist in öffentlichen und privaten Einrichtungen in Südtirol installiert und aktiv:

ASSB Bolzano

Betrieb für Sozialdienste Bozen (ASSB) — dedizierte Totem zur Besucheranwesenheitserfassung

H2 Bolzano

H2 Bozen — Anwesenheitserfassung mit Säulentotem

Gruber Logistics

Gruber Logistics — Tablet am Empfang zur Besucher- und Lieferantenregistrierung

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